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Bringen Sie bereits jetzt Ihr Fahrzeug zum Frühjahrscheck!

Denken Sie beim Frühjahrsputz Ihres Fahrzeugs daran, dass der Winter nicht nur äußerlich seine Spuren hinterlassen hat. Gerne führen wir für Sie einen technischen Frühjahrscheck an Ihrem Fahrzeug durch und machen es fit für die kommende Saison. Rufen Sie uns am Besten gleich an und lassen Sie sich Ihren Termin geben!

Übrigens: Auf unserer Seite "Frühjahrstipps" haben wir für Sie noch weitere Tipps zusammengestellt.
 
             

 
Computer-Fahrwerkvermessung jetzt im eigenen Hause!

Was von Ihrem Automobil-Hersteller äußerst präzise entwickelt wurde, verlangt im Service eine präzise Messtechnik.

Neue patentierte, digitale, 8-fache CCD-Kameratechnik für kabellose Messwertermittlung mit einer Genauigkeit von ± 1 Winkelminute.

Wie oft sollten Sie Ihre Spureinstellung prüfen lassen?

Es wird empfohlen schon rein prophylaktisch mindestens alle 2 Jahre eine Achsvermessung an Ihrem Fahrzeug ausführen zu lassen. So können Sie viel Geld sparen, bevor Sie durch eine verstellte Achsgeometrie innerhalb von wenigen 100 Kilometern Ihre Reifen bis auf das Gewebe runterfahren oder Ihr Fahrzeug bei einer Notbremsung plötzlich instabil wird und die Fahrbahn verlassen möchte.

Mehr zu diesem Thema erfahren Sie hier...
         


Foto © Beissbarth GmbH      

 
Gutschein
... die Geschenkidee!

Verschenken Sie doch einfach mal einen Ölwechsel oder eine Inspektion!

Mit dem Meisterhaft-Geschenk-Gutschein kein Problem!

Einfach Wert eintragen lassen und schon haben Sie ein passendes Präsent, das nicht nur den Beschenkten glücklich macht, sondern Ihnen auch das gute Gefühl gibt, dass Ihre Lieben in einem verkehrssicheren Fahrzeug unterwegs sind.

Gerne senden wir Ihnen nach Geldeingang den Gutschein auch per Post zu.

 
Feinstaubalarm!

Noch nie war die Nachrüstung mit einem Dieselpartikelfilter für den Fahrzeughalter lukrativer als im Jahr 2007.

Doch nicht nur aus finanzieller Sicht lohnt sich der Einbau des Original DPF City-Filter, denn Diesel ohne Filter müssen unter Umständen im Rahmen der Kennzeichnungsverordnung mit Feinstaub- Fahrverboten rechnen.

Mehr dazu erfahren Sie hier...

 
Haben Sie schon Ihre Feinstaubplakette?

Fahren, wenn andere stehen bleiben müssen - Am 1. März 2007 trat eine Verordnung in Kraft, die bestimmten Kraftfahrzeugen die Einfahrt
in besonders ausgewiesene Zonen verbietet.

Hintergrund ist die zunehmende Feinstaubbelastung in den Städten. In Abhängigkeit vom Schadstoffausstoß des jeweiligen Fahrzeugs kann man eine sogenannte Feinstaubplakette erwerben. Die Plakette gibt es in drei verschiedenen Farben, die auf Grund der Antriebsart (Otto- oder Diesel-Motor) und der Schadstoffmenge auf Antrag entsprechend zugeteilt wird. Wenn das Fahrzeug mit dieser Plakette gekennzeichnet ist, darf man in die entsprechend gekennzeichneten Zonen einfahren.

Holen Sie sich Ihre Feinstaubplakette bei uns ab!

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