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DIESELPARTIKELFILTER
 
Steuerliche Förderung & Kennzeichnungsverordnung

Noch nie war die Nachrüstung mit einem Dieselpartikelfilter für den Fahrzeughalter lukrativer.

Doch nicht nur aus finanzieller Sicht lohnt sich der Einbau des Original DPF City-Filter, denn Diesel ohne Filter müssen unter Umständen im Rahmen der Kennzeichnungsverordnung mit Feinstaub- Fahrverboten rechnen.

Steuerliche Förderung
  • Start: rückwirkend ab 01. Januar 2006
  • Laufzeit: bis 31.12.2009
  • Einmalförderung in Höhe von € 330,--
  • Malus: wer nicht nachrüstet zahlt eine zusätzliche Kfz-Steuer von € 1,20 / 100 ccm Hubraum ab 1.April 2007 bis 31.03.2011

Die Steuerbefreiung wird nur für Personenkraftwagen gewährt, die bis zum 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurden.





Kennzeichnungsverordnung
  • Start: 1. März 2007
  • Gesetzliche Basis zur Erteilung von Fahrverboten
  • Bundesweit einheitliche Regelung der Kennzeichnung von Kfz nach Höhe der Partikelemission
  • Einführung von Umweltzonen zur Beschränkung des Verkehrs
  • Durch farbige Plaketten gekennzeichnete Kraftfahrzeuge können von solchen Beschränkungen ganz oder teilweise ausgenommen werden
  • Gekennzeichnet werden Personenkraftwagen (Euro 2 bis Euro 4) nach den von den Fahrzeugen eingehaltenen europäischen Grenzwertstufen
  • Durch erfolgreiche Nachrüstung des Fahrzeugs können Autofahrer die Eingruppierung in eine bessere Partikel- Schadstoffklasse erreichen.

Ausgabestellen für die Plaketten sind neben den Kfz- Zulassungsstellen, die Technischen Überwachungsvereine (TÜV) und über 30.000 zur Abgasuntersuchung zugelassene Werkstätten, zu denen auch wir gehören.


Die Partikel-Minderungsstufen
Nach Anlage XXVI zur StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) werden den Partikelminderungssystemen (Diesel-Partikelfilter) fünf unterschiedliche Partikel-Minderungsstufen zugeordnet. Um eine PM-Stufe zuordnen zu können, muss ein Fahrzeug folglich mit einem Partikelfilter nachgerüstet sein. Welche PM-Stufe erreicht wird, hängt von der Abgasnorm ab, die das Fahrzeug ohne Filter erfüllt, sowie vom nachgerüsteten Filtersystem. Die Stufen PM1 bis PM4 gelten für nachgerüstete Gebrauchtfahrzeuge.

PM- Stufen

  • Stufe PM1
    für Euro 1- und Euro 2-Diesel-PKW. Nach der Nachrüstung muss der für Euro 3-Diesel-PKW geltende Partikelgrenzwert von 50 mg/km eingehalten werden.
  • Stufe PM2
    für Euro 3-Diesel-PKW. Nach der Nachrüstung muss der für Euro 4-Diesel-PKW geltende Partikelgrenzwert von 25 mg/km eingehalten werden.
  • Stufe PM3
    für Euro 4-Diesel-PKW, die nach der Nachrüstung einen halbierten Partikelgrenzwert von 12,5 mg/km einhalten müssen.
  • Stufe PM4
    für zwar ab Werk vorgerüstete, aber noch nicht mit einem geregelten Partikelfilter ausgerüstete Euro 4-Diesel-PKW. Nach der Nachrüstung muss der für Neufahrzeuge vorgesehene Partikelgrenzwert von 5 mg/km eingehalten werden.
  • Stufe PM5
    für Euro 3- und Euro 4-Diesel-PKW, die am Tage ihrer Erstzulassung den vorgesehenen Partikelgrenzwert von 5 mg/km einhalten.

Sollten wir Sie mit so vielen Einzelheiten jetzt etwas verwirrt haben, - kein Problem - fragen Sie uns! Wir beraten Sie gerne!

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