Steuerliche Förderung & Kennzeichnungsverordnung
Noch nie war die Nachrüstung mit einem Dieselpartikelfilter für den Fahrzeughalter lukrativer.
Doch nicht nur aus finanzieller Sicht lohnt sich der Einbau des Original DPF City-Filter, denn Diesel ohne Filter müssen unter Umständen im Rahmen der
Kennzeichnungsverordnung mit Feinstaub- Fahrverboten rechnen.
Steuerliche Förderung
- Start: rückwirkend ab 01. Januar 2006
- Laufzeit: bis 31.12.2009
- Einmalförderung in Höhe von € 330,--
- Malus: wer nicht nachrüstet zahlt eine zusätzliche Kfz-Steuer von € 1,20 / 100 ccm Hubraum ab 1.April 2007 bis 31.03.2011
Die Steuerbefreiung wird nur für Personenkraftwagen gewährt, die bis zum 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurden. |